Haftpflichtversicherung des Endkunden

VERSICHERUNG ENDKUNDEN

jeder, der – auch gelegentlich – Methangas oder andere Gasarten benutzt, die über städtische Verteilernetze oder andere Transportnetze geliefert werden, kommt im Sinne des Beschlusses Nr. 167/2020/R/gas vom 19. Mai 2020 der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt automatisch in den Genuss des Versicherungsschutzes gegen Gasunfälle.

Der Versicherungsschutz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet. Ausgeschlossen sind:

a. die Methangas-Endkunden, die nicht in die Kategorie der Haushaltskunden oder der Kondominiums-Haushaltskunden mit einem Zähler, dessen Kalibergröße über G25 liegt, fallen (die Kalibergröße des Zählers ist in der Rechnung angegeben);

b. Verbraucher von Methangas als Treibstoff.

Der Versicherungsschutz umfasst: Haftpflicht gegen Dritte, Brandfälle und Unfälle, die in den Anlagen und Geräten nach dem Übergabepunkt (Gaszähler) entstehen könnten.Die Versicherung wird vom CIG (Comitato Italiano Gas) zu Gunsten der Endkunden abgeschlossen.

 Für weitere Informationen über den Versicherungsschutz und die Formulare, die für die Schadensmeldung zu benutzen sind, kann der Schalter für Energieverbraucher (Sportello per il consumatore di energia) telefonisch unter der Grünen Nummer 800 166 654 oder zu den auf der Website www.arera.it angegebenen Modalitäten kontaktiert werden.

Kontakte des CIG (Comitato Italiano Gas):

Für:

Unterstützung bei der Ausfüllung des Formulars für die Schadensmeldung (MDS)

Informationen über den Stand einer offenen Versicherungsakte aufgrund einer vorhergehenden Schadensmeldung

Übermittlung von Beanstandungen über den Verlauf einer Schadensregulierungsinstanz

Grüne Nummer: 800 929 286 – Aktiv von Montag bis Freitag mit Öffnungszeiten 09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 (Der Dienst kann in einigen Zeiträumen des Jahres ausgesetzt sein, gewöhnlich in Übereinstimmung mit den Feiertags- oder Urlaubszeiten).

Internetseite www.cig.it/assicurazione

E-Mail: assigas@cig.it

Fax 02 720 016 46