Zahlungsmodalitäten

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen können NICHT an den Schaltern der Alperia Smart Services GmbH bezahlt werden.

Die Begleichung der Rechnung kann folgenderweise erfolgen:

ohne Kommissionsgebühren an den Schaltern der SPARKASSE AG (derzeitiger Kassierer der Alperia Smart Services GmbH) anhand des Bankerlagscheins „Freccia“ im Anhang zur Rechnung;

durch Bankdauerauftrag, der in manchen Fällen auch kostenlos angeboten wird, oder durch Postdauerauftrag; bei diesem Zahlungsmodus sind Haushaltskunden von der Kautionsstellung befreit;

an allen Bankschaltern mit Anlastung der jeweiligen Bankgebühren mittels des der Rechnung beiliegenden Bankerlagscheins (“Freccia”);

über die Postämter mit Anlastung der von der Italienischen Post AG erhobenen Gebühr mittels des Posterlagscheins im Anhang zur Rechnung;

durch Banküberweisung, d.h. Gutschrift auf das K/K der Alperia Smart Services GmbH bei die SPARKASSE AG (IBAN: IT 26 S 06045 11601 000005007033 – SWIFT/BIC: CRBZIT2B001), wobei als Einzahlungsgrund, Kundennummer und Nummer und Datum der Rechnung anzugeben sind. Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab.

Nachstehend finden Sie in kürzester Form zusammengefasst die Anordnung betreffend die Art der Fakturierung und den Zahlungsmodus der Rechnungen:

Die Inrechnungstellung der gelieferten elektrischen Energie erfolgt durch die Ausstellung von Stromrechnungen in Zeitabständen, welche die Alperia Smart Services GmbH festsetzt. Diese Stromrechnungen sind vom Kunden binnen 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zu begleichen. Hält der Kunde diese Frist nicht ein, so hat er – die auf Jahresbasis berechneten Verzugszinsen – in Höhe des Gesetzlichen Zinssatzes für die ersten 10 Tage Verspätung und in Höhe von 3,5 Prozentpunkten über dem Offiziellen Bezugszinssatz (früher O.D.S.) für alle weiteren Tage – zu entrichten. Die angefallenen Verzugszinsen werden mit der auf die Begleichung nächst folgenden Stromrechnung erhoben.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Begleichung innerhalb von mindestens 15 Tagen ab Rechungsfälligkeit die Verfahren, die bei Zahlungssäumigkeit des Kunden vertraglich vorgesehen sind, eingeleitet werden. Die Alperia Smart Services GmbH wird eine eigene Zahlungsmahnung mittels Einschreibebriefes ausstellen und darin die Begleichung der Stromrechnung binnen 15 Kalendertagen ab Datum der Mahnung anfordern, wobei die Postgebühren der nächstfolgenden Stromrechnung angelastet werden. Nach erfolgter Bezahlung muss der Kunde eine Kopie des betreffenden Zahlungsbelegs unverzüglich bei unseren Schaltern abgeben oder per Fax an die Alperia Smart Services GmbH übermitteln.

Die erwähnte Mahnung kann vorsehen, dass die Alperia Smart Services GmbH nach weiteren, ab Fälligkeitsfrist laut Mahnschreiben fruchtlos verstrichenen 5 Kalendertagen und nicht erfolgter Abgabe oder Übermittlung des Zahlungsbelegs an den Betrieb – außer in den ausdrücklich laut Verordnungen der zuständigen Behörden vorgesehenen Fällen – beim zuständigen Verteiler die Einstellung der Stromlieferung an einer oder mehreren auf Namen denselben Kunden lautenden Abnahmestellen beantragen kann. Soweit die erforderlichen technischen Voraussetzungen des Messgeräts gegeben sind, wird der Verteiler bei Niederspannungs-Endkunden – vor Einstellung der Lieferung – eine Reduzierung der Leistung auf 15% der vertraglichen Leistung vornehmen. Sollte der Endkunde nach 15 Tagen ab obgenannter Leistungsreduzierung die Zahlung noch nicht geleistet haben, so wird der Verteiler die Lieferung einstellen. Für die Einstellung ist eine Anlastung von Euro 49,83 + MwSt. und für die Reduzierung der Leistung ist eine Anlastung von Euro 36,42 + MwSt. vorgesehen die einer der nächsten Stromrechnungen angelastet wird.

Sind die Dienste einmal gesperrt oder reduziert, hängt deren Reaktivierung vom Nachweisen der Bezahlung des geschuldeten Betrages ab und sie erfolgt innerhalb des ersten Werktages, nachdem die Alperia Smart Services GmbH über die getätigte Bezahlung Bescheid erhalten hat; in diesem Fall allerdings ist der Kunde angehalten, der Alperia Smart Services GmbH den einschlägigen Originalbeleg vorzulegen. Auf jeden Fall werden die Kosten für die Reaktivierung auf einer der nächsten Stromrechnungen, u. zw. Euro 23,00 + MwSt. angelastet.

Die Alperia Smart Services GmbH ist nach angemessener Benachrichtigung der Kunden befugt, jederzeit die Zeitabstände der Fakturierung, die Zahlungsfristen und -modalitäten abzuändern, unter Berücksichtigung der erlassenen Verordnungen seitens der diesbezüglich zuständigen Behörden; sie ist auch berechtigt, Akontofakturierungen mit nachfolgenden Ausgleichen bei effektiver Zählerablesung vorzunehmen.

Wenn die Ausgleichsrechnung für Haushaltszwecke 150% und für andere Zwecke 250%, des durchschnittlich angelasteten Betrages der Akontorechnungen, die nach einer vorhergehenden Ausgleichsrechnung ausgestellt wurden, überschreitet, kann vom Kunden hierfür eine Ratenzahlung beantragt werden. Die Ratenzahlung kann für Beträge über Euro 25,82 beantragt werden, sie muss schriftlich formuliert werden und innerhalb der Zahlungsfrist der Stromrechnung, für die die Rateneinteilung beantragt wird, bei der Alperia Smart Services GmbH einlangen. Die Zahlungsraten werden um den Betrag der anfallenden Zinsen erhöht, die gemäß Offiziellen Bezugszinssatz berechnet werden.

Dauerauftrag für die Abbuchung der Stromrechnungen vom Bank - oder Postkontokorrent

Die Zahlbarstellung der Stromrechnungen bei Banken oder Post mittels Dauerauftrag für die automatische Abbuchung der Inkassoanweisungen vom Kontokorrent kann von allen Kontokorrentinhabern in Anspruch genommen werden; dieser Service ist praktisch, günstig und transparent.

Er ist deshalb praktisch, weil man sich den Weg zu Bank und Post erspart und dazu auch noch Zeit und Aufwand; außerdem auch weil bei Vertragskündigung oder Ausgleichsrechnungen mit Beträgen zugunsten des Kunden, die über eine gewisse Grenze hinausgehen, die Gutschriften automatisch auf das Kontokorrent überwiesen werden.

Er ist günstig, weil die Anlastung der Inkassoanweisungen zum Fälligkeitsdatum der Stromrechnungen erfolgt und dadurch vermieden wird, dass Ihnen gegebenenfalls ein Mahnschreiben mit Anlastung der Verzugszinsen und der angefallenen Postgebühren ins Haus flattert, sollten Sie einmal die Zahlung tatsächlich vergessen haben.

Er ist transparent, weil die Stromrechnungen dem Kunden auf alle Fälle immer zeitig vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden und dieser die Möglichkeit hat, sie stets zu kontrollieren.

Außerdem erinnern wir die Kunden mit Haushaltsstromlieferungen, dass sie bei Inanspruchnahme dieses Dienstes von der Kautionsstellung befreit sind.

Um diesen Service zu aktivieren, brauchen Sie nur das SEPA-Formular herunterzuladen, in allen Teilen auszufüllen und zu unterschreiben. Das Gesuch zusammen mit der Kopie des Personalausweises kann direkt beim Kundenservice der Alperia Smart Services GmbH zu den nachstehenden Öffnungszeiten gestellt werden, oder wahlweise per Post, E-Mail oder Fax an die angegebenen Adressen und Nummern übermittelt werden.

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