Geltende Tarife

Geltende Tarife

Am 1. Juli 2007 wurde die Liberalisierung des Strommarktes abgeschlossen, dies bedeutet, dass alle Endkunden, auch die Haushaltsendkunden, ihren Lieferanten am freien Markt aussuchen können, wie vom Gesetzesdekret Nr. 73/07, abgeändert mit Gesetz Nr. 125/2007 über die dringenden Maßnahmen zur Durchführung der europäischen Bestimmungen in Bezug auf die Liberalisierung des Strommarktes, vorgesehen.

Aufgrund der Bestimmungen dieses Dekrets hat die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) Initiativen und Mittel vorbereitet, um einen geschützten Versorgungsdienst und einen Versorgungsdienst letzter Instanz für jene Kunden zu garantieren, welche noch keinen Lieferanten ausgewählt haben.

Der geschützte Grundversorgungsdienst wird bei allen Familien) angewandt, für welche die Stromlieferung zu Preisen, die von der Regulierungsbehörde festgelegt werden, garantiert ist.

Jene Kunden, die den geschützten Grundversorgungsdienst in Anspruch nehmen und Lieferverträge mit den Verkäufern des freien Marktes abschießen wollen, haben das Recht vom bestehenden Liefervertrag jederzeit mit 1 Monat Vorankündigung zurückzutreten.

Allgemeine von der ARERA veröffentlichte Tarifbestimmungen uns weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetadresse: www.arera.it

ACHTUNG!

Die in den beigelegten Tabellen angegebenen Tarife verstehen sich einschließlich aller Tarifkomponenten (Mehrwertsteuer ausgenommen)!

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