Geschäftliche Qualitätsstandards

QUALITÄTSSTANDARDS UND AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNGEN DES STROMVERKAUFSDIENSTES

Die vorgesehenen Qualitätsindikatoren der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) sind eingeteilt nach allgemeinen und besonderen Standards.

Die besonderen geschäftlichen Qualitätsstandards beziehen sich auf die einzelne vom Endkunden geforderte Leistungen, und werden als maximale Zeit definiert, innerhalb welcher die Leistung von der Alperia Smart Services GmbH erbracht werden muss. Die Missachtung eines besonderen Standards des Verkaufsdienstes hat die Auszahlung einer automatischen Entschädigung an den Antragsteller der zu erbringende Leistung seitens Alperia Smart Services GmbH zur Folge, die dem Endkunden auf der ersten nützlichen Rechnung mittels Abzug von den zu Lasten gehenden Beträgen gutgeschrieben wird. Im Falle, dass der zu Lasten gehende Betrag der ersten Rechnung niedriger ist als das Ausmaß der automatischen Entschädigung, wird die Rechnung ein Guthaben zugunsten des Kunden aufweisen, das auf den nächsten Rechnungen in Abzug gebracht wird bis zur Erschöpfung des Guthabens, oder wird direkt ausbezahlt.

Die allgemeinen Qualitätsstandards beziehen sich auf die Gesamtheit der von Alperia Smart Services GmbH erbrachten Leistungen und sind als Mindestprozentsätze definiert, die eingehalten werden müssen.

QUALITÄTSSTANDARDS UND AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNGEN DES STROMVERTEILUNGSDIENSTES

Die vorgesehenen Qualitätsindikatoren der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) sind eingeteilt nach allgemeinen und besonderen Standards. Die Missachtung eines besonderen Standards des Stromverteilungsdienstes hat die Auszahlung einer automatischen Entschädigung seitens des Netzbetreibers zur Folge, die von Alperia Smart Services GmbH an den Endkunden mittels Abzug von den zu Lasten gehenden Beträgen auf der ersten nützlichen Rechnung weitergeleitet oder direkt ausbezahlt wird. Die allgemeinen Qualitätsstandards beziehen sich auf die Gesamtheit der von Alperia Smart Services GmbH erbrachten Leistungen und sind als Mindestprozentsätze definiert, die eingehalten werden müssen.