Sozialbonus Strom

Sozialbonus Strom

Der Sozialbonus ist eine Maßnahme, die von der Regierung eingeführt und von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) konkret umgesetzt wurde, um den Familien bei wirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedürftigkeit eine Einsparung bei den Energieausgaben zu gewährleisten.

Der Strombonus ist vorgesehen bei:

Wirtschatftlicher Berdürftigkeit (disagio economico)

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für den Strom, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).

Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:

  1. einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 9.530 Euro ist, oder
  2. einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder

Familien, die für das Jahr 2023 einen ISEE-Indikator zwischen 9.530 und 15.000 Euro vorweisen und bereits 2023 eine einheitliche Ersatzerklärung DSU eingereicht haben, werden auch 2024 weiterhin den auf 80 % reduzierten Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit für die gesamte vorgesehene Dauer beziehen.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Stromlieferung mit Haushaltstarif sein.

Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie – Strom, Gas, Wasser- Anspruch.

Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato – SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.

Gesundheitlicher Bedürtigkeit (disagio fisico)

in Fällen, in denen eine schwere Krankheit den Gebrauch von strombetriebenen medizinischen (elektromedizinischen) Geräten erforderlich macht, die unerlässlich für die Lebenserhaltung sind.

Den Bonus können alle Haushaltskunden mit schwerer Erkrankung oder Haushaltskunden mit einer Stromlieferung, bei denen eine Person mit schwerer Erkrankung lebt, die den Gebrauch von elektromedizinischen Geräten für die Lebenserhaltung erforderlich macht, erhalten.

Die Liste der elektromedizinischen lebenserhaltenden Geräte, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wurden mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011* ermittelt.

Der Bonus für gesundheitliche Bedürftigkeit ist mit jenem für wirtschaftliche Bedürftigkeit kumulierbar (sowohl Strom als auch Gas), wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.

Die Anfrage ist an die meldeamtliche Wohnsitzgemeinde des Inhabers der Stromlieferung zu richten (auch wenn sie sich von jener des Kranken unterscheidet), indem die eigens dazu vorgesehenen Formulare verwendet werden oder bei einer anderen von der Gemeinde festgelegten Körperschaft (Steuerbeistandszentren - CAF, Berggemeinschaften - "Comunità montane").

Für weitere Informationen betreffend den Sozialbonus besuchen Sie die Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it/it/bonus_sociale.htm oder den Verbraucherschalter (Sportello per il Consumatore) der Regulierungsbehörde Arera oder kontaktieren Sie  die grüne Nummer 800 166 654.