Schlichtungsdienst Energiekunden

SCHLICHTUNGSDIENST ENERGIEKUNDEN

Der Schlichtungsdienst Energiekunden wurde von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) eingeführt, um den Strom- und Gasendkunden eine einfache Vorgehensweise und eine schnelle Entscheidung von etwaigen Streitfragen mit den Anbietern mittels Teilnahme eines Schlichters, der eigens in Schlichtungs- und Energiefragen ausgebildet ist und die Parteien zu einer Lösung im gemeinsamen Einverständnis unterstützt, zur Verfügung zu stellen.

Ab 1.Januar 2017 ist der Versuch einer Schlichtung vor dem Schlichtungsdienst Bedingung, um mit der Ausübung einer Klage fortzufahren; das etwaige Einverständnis beim Schlichtungsdienst hat Vollzugsrecht, das heißt, es kann von den Parteien vor einem zuständigen Richter bei Missachtung des Inhalts geltend gemacht werden.

Der Schlichtungsdienst, der für die Regulierungsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 40 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind und jedenfalls nicht über einem Jahr ab Einreichung der Beschwerde selbst.

Wenn für dieselbe Streitfrage ein paritätisches Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen wurde oder noch im Laufen ist, kann der Schlichtungsdienst nicht beansprucht werden.

DER SCHLICHTUNGSDIENST KANN BEANTRAGT WERDEN:

  • Für den Stromsektor: von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung (NSP) und Mittelspannung (MSP);
  • Für den Gassektor: von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltkunden in Niederdruck (ND).

DER KUNDE, DER DAS VERFAHREN AKTIVIERT, KANN DAS ANSUCHEN UM SCHLICHTUNG SELBST ODER MITTELS BEAUFTRAGTEM EINREICHEN.

  • der Haushaltskunde kann sich an eine Verbraucherzentrale des Nationalrates der Verbraucher und Nutzer (Consiglio nazionale consumatori utenti CNCU) wenden.
  • Der  Nicht-Haushaltskunde (KMU) kann sich an seinen Fachverband wenden.

Die Anfrage um Aktivierung des Schlichtungsdienst erfolgt online auf der Homepage des Schlichtungsdienstes, nachdem man sich registriert hat. Auch dieser Prozess erfolgt online. Der Zugriff auf die Plattform erfolgt über die Erkennungsdienste SPID oder CIE. Über die erfolgreiche Registrierung informiert der Schlichtungsdienst, indem er eine telematische Empfangsbestätigung ausstellt. Der Haushaltsendkunde kann die Anfrage um Aktivierung des Schlichtungsdienstes auch offline stellen (Post, Fax oder andere Kanäle, die auf dem Homepage des Schlichtungsdienstes angeführt sind), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens Online bestehen bleibt.

Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst befrage die FAQ der Aufsichtsbehörde:

https://www.arera.it/it/schede/C/faq-servconc.htm

Gehe zum Schlichtungsdienst

http://conciliazione.arera.it/

Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die obligatorische Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln (siehe Anlage).

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