Außerordentlicher Beitrag 2025

Außerordentlicher Beitrag 2025

Strom: von der ARERA genehmigte Regelung für den außerordentlichen Beitrag von 200 Euro für Haushalte mit ISEE zwischen 9.530 und 25.000 Euro

Die Behörde hat mit eigenem Beschluss die Art und Weise der Gewährung des außerordentlichen Beitrags von 200 Euro in der Stromrechnung für Haushalte mit ISEE von bis zu 25.000 Euro festgelegt. Es wird daran erinnert, dass der im Gesetzesdekret 19/2025 [1] (sog „DL bollette“) vorgesehene außerordentliche Beitrag bereits für Empfänger des sozialen Strombonus mit ISEE von bis zu 9.530 Euro und für kinderreiche Familien mit ISEE bis zu 20.000 Euro beanspruchbar ist. Laut ARERA-Beschluss übermittelt das NISF im Zeitraum April 2025 bis Januar 2026 eine Mitteilung an das integrierte Informationssystem (SII, verwaltet von Acquirente Unico) mit der Liste der Haushalte, die für das Jahr 2025 eine ISEE-Zertifizierung zwischen 9.530 und 25.000 Euro haben. Ab Juni 2025 ermittelt der SII-Betreiber auf der Grundlage der vom NISF erhaltenen Angaben die Personen, auf die ein Stromlieferungsvertrag lautet, die Anspruch auf den Beitrag von 200 EUR haben, und leitet die Informationen an die Anbieter weiter, die den Bonus innerhalb von drei Monaten gewähren müssen, wobei ein entsprechender Nachweis in der Rechnung zu erbringen ist. Um die Kunden über die Höhe des Betrags und die Voraussetzungen für dessen Inanspruchnahme zu informieren, müssen die Anbieter nach Maßgabe des oben genannten ARERA-Beschlusses auf der Startseite ihrer Webseite und in den Rechnungen entsprechende Informationen veröffentlichen bzw. angeben und die Kunden darauf aufmerksam machen, dass sie die einheitliche Ersatzerklärung DSU (Dichiarazione Sostitutiva Unica) beim NISF selbst einreichen müssen, um die Zertifizierung zu beantragen. Die personenbezogenen Daten der Kunden, die für die Gewährung des Beitrags erforderlich sind, werden gemäß den von der Datenschutzbehörde gelieferten Angaben verarbeitet, wie dies bereits seit 2021 für die automatische Gewährung der ARERA-Sozialbonusse der Fall ist. Schließlich wird im Beschluss daran erinnert, dass hinsichtlich der Verwaltung des außerordentlichen Beitrags, der Gewährungsmodalitäten bei Unterbrechungen der Stromlieferung und der Berichterstattung über die gewährten Beträge die bereits für die automatische Gewährung der ARERA-Sozialbonusse geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen (Beschluss 63/2021/R/com). Der Beschluss 144/2025/R/EEL ist unter www.arera.it abrufbar.