Angebot geschützter Versorgungsdienst Gas

Geschützter Versorgungsdienst GAS

Garantie-Tarif für Erdgaslieferung auf dem geschützten Markt

In der beiliegenden Aufstellung sind die vorgesehenen Beträge des Garantie-Tarifes für Erdgaslieferung auf dem geschützten Markt (TIVG AEEG-Beschluss ARG/gas 64/09) für Wohnungszwecke, aufgelistet:

Fixer Anteil in Euro/Jahr/Übergabepunkt.

Variabler Anteil in Euro/sm³ berechnet auf die einzelnen Verbrauchsklassen, mit fortschreitendem Konsum vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Die vorgesehenen Lieferorte sind: BOZEN und MERAN. Der Tarif enthält nicht die Konsumsteuer und die Mehrwertsteuer, welche in der untenstehenden Tabelle aufgezeigt und in der Rechnung angelastet werden.

Die Aktualisierung des Energiekostenanteiles (CCI) des Garantie-Tarifes erfolgt aufgrund des von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas vorgelegten Kriteriums (TIVG AEEG Beschluss ARG/gas 64/09) in vierteljährlichen (trimestralen) Abständen.

Die Beträge werden anhand der Vorgaben der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas, die bis zum Tag der Aktualisierung des vorliegenden Informationsblattes gültig sind, bestimmt.

Die Aktualisierungen sind auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas veröffentlicht: https://www.arera.it