Sozialbonus Gas

Sozialbonus Gas

Der Sozialbonus ist ein Rabatt in der Rechnung, der von der Regierung eingeführt und von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) konkret umgesetzt wurde, um den Familien bei wirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedürftigkeit und den kinderreichen Familien eine Einsparung bei den Energieausgaben zu gewährleisten.

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für Gas, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).

Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:

  1. einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
  2. einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
  3. einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung “Reddito di cittadinanza” oder “Pensione di cittadinanza” ist.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Gaslieferung mit Haushaltstarif sein oder eine aktive kondominiale Gaslieferung nutzen.

Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie – Strom, Gas, Wasser- Anspruch.

Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato – SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt www.arera.it/it/bonus_gas.htm abrufbar oder unter der Grünen Nummer 800 166 654 erhältlich.